Betroffen sind nur die SchülerInnen der 5. Jahrgänge im Schuljahr 2022/23.
Für alle anderen SchülerInnen gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Oberstufe.
Eckpunkte der Neuen Oberstufe
- Regelungen gelten erst ab dem 2. Jahrgang
- Lehrstoff semesterweise gegliedert und semesterweise beurteilt (→ Semesterzeugnis)
- Jedes Semester muss positiv abgeschlossen werden
- Negativ beurteilte Lehrstoffpakete (= Teile des Semesterstoffs) können in Semesterprüfungen ausgebessert werden
- Innerhalb von 2 Semestern
- Zweimalige Wiederholung möglich
- Schüler bleibt im Klassenverband
- Unterstützungsmaßnahmen: Förderunterricht, Frühwarnsystem und individuelle Lernbegleitung
- Wiederholung eines Jahrganges nur, wenn der Schüler/die Schülerin nach den Wiederholungsprüfungen mehr als 2 „Nicht Genügend“ aus dem letzten Schuljahr hat (einmal sogar bei mehr als 3)
- Alle positiv erbrachten Leistungen bleiben erhalten.